Header4

BVfK-Wochenendticker Q

20. Juni 2020

aktuell – anspruchsvoll – authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Frust bei der Suche nach dem perfekten Autohändler

TESLA: wer reklamiert, kommt zur Strafe auf die Schwarze Liste

Gewinnmarge mit "Mobilität": 200 € Invest - 5.000 € Einnahme

Ihre Online-Präsenz zu Coronazeiten: Was Sie als Autohändler beachten sollten

VW-Vorstand Brandstätter: Volkswagen wird noch lange Verbrenner produzieren

Eins, zwei (oder drei)? Verjährung von Sachmängelansprüchen bei Gebrauchtfahrzeugen

Richtiger Umgang mit der Mehrwertsteuersenkung. Nachtrag zum Wochenendticker vom 06. Juni 2020

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„Ja, es gibt ihn, den perfekten Autohändler, der mich persönlich mit Handschlag begrüßt (in Vor-Corona-Zeiten), mir bei Tag und Nacht zur Seite steht, der das Wort Dienstleistung noch buchstabieren kann und bei dem ich grundsätzlich jedes Auto jeder Marke kaufen würde, ob neu oder gebraucht. Schade nur, dass ich ihm noch nie begegnet bin“ schreibt Automobilwoche-Redakteur Michael Knauer am 12.Juni 2020 unter der Überschrift „Warum ich beim Autokauf nicht mehr ans Autohaus denke“

Wir „grottenschlecht“ Knauers persönliche Erfahrungen als Kunde mit Autohäusern und Autohändlern sind, zeigt er an vier konkrete Begegnungen mit vier unterschiedlichen Marken und ihrem Verkaufspersonal auf.

Beim Kauf eines BMW Z4 wird das Verkaufsgespräch ständig von Telefonaten unterbrochen. Als Käufer eines 50.000-Euro-Autos kommt sich Knauer als Bittsteller vor, was schließlich dazu führt, dass das falsche Navi bestellt wird. Beim Kauf eines Seat war wohl nur der 4-jährige Sohn enttäuscht, denn der wartete vergeblich auf das versprochene Seat-Markenmaskottchen, ein knuffiger Stier mit gelben Hörnern.

Deutlich frustrierter war der Redakteur dann wohl beim vergeblichen Versuch, einen neuen Toyota RAV4 zu erwerben. Trotz mehrfacher Terminvereinbarung klappte es nicht mit einer Probefahrt. „…Leider werde das Fahrzeug derzeit von einem Mitarbeiter genutzt, der zu einem unerwarteten Termin habe fahren müssen, leider unaufschiebbar...“ Beim zweiten Termin: „…Ach so, ja die Probefahrt, oh weh, die haben wir ja ganz vergessen, jetzt ist schon bald Wochenende und ein Mitarbeiter ist mit dem RAV4 ins Wochenende entschwunden…“

Geklappt hat dann der Kauf eines neuen VW Tiguan, bei dem man sich eine Steigerung der Leistung von 140 PS auf die 170 PS des Audi Q3 mit eigentlich identischem Motor wünschte. Der VW-Händler baute für 1300 Euro ein Steuergerät der Fa. ABT ein, das allerdings regelmäßig nach mehrtägiger Standzeit die Batterie leersaugte. Es folgte ein „jahrelanges Trauerspiel“ mit dem zuständigen VW-Autohaus, welches die regelmäßigen Aussetzer der Batterie nach einer Parkdauer von einer Woche oder mehr nicht beseitigen konnte. Die Frage, ob die Leistungssteigerung von ABT die Ursache sein könne, wurde rigoros verneint, was sich dann allerdings auf Nachfrage direkt bei ABT als falsch herausstellte: „…Die erste Version des Steuergerätes für den 2.0-Liter-Diesel von VW habe "Dauerstrom" gezogen…“ so das Eingeständnis des Tuners, der dann drei Jahre nach Einbau der Leistungssteigerung ein neues Steuergerät schickte, womit die Probleme beseitigt waren. Hier geht´s zum vollständigen Artikel: BLOG – Autohaus, wozu?: Warum ich beim Autokauf nicht mehr ans Autohaus denke | Automobilwoche

Doch die Leidensfähigkeit der Kundschaft scheint zumindest bei Tesla noch größer zu sein, denn hier blättert nicht nur der Lack ab, wer reklamiert kommt zur Strafe auf die Schwarze Liste. „…Sollte ein Kunde seinen Tesla wegen schon bei der Auslieferung vorhandener Schäden zurückgeben wollen, kann Tesla ihn für ein Jahr dafür sperren, ein gleich ausgestattetes Modell zu kaufen. Wenn Tesla eine missbräuchliche Rückgabe vermutet, ist eine generelle Sperre über alle Modelle für den Zeitraum von einem Jahr vorgesehen…“ berichtet Auto Motor und Sport unter der Überschrift: „Tesla Model Y mit größeren Qualitätsproblemen“
Sneakers3-c-web
Was sich aus dem seit Entwicklung des aufrechten Gangs vor 10 Millionen Jahren entstandenen Bedürfnis nach bequemer und geschützter Mobilität entwickeln kann, zeigt die ARD-Dokumentation „Sneaker - Der große Deal mit Turnschuhen“, bei dem es um Leidenschaft und Geschäfte geht, wo limitierte Sneaker von Adidas, Nike & Co. oft Wiederverkaufspreise bis zu mehreren Tausend Euro erzielen. Die geschilderte Situation wird die Älteren unter uns an Zeiten der 1980er Jahre erinnern, wo es u.a. bei Mercedes keine Rabatte, sondern Aufpreise gab, die bei Ferrari auch mal sechsstellig sein konnten.

Was sage uns diese Einblicke in die Welt des Marketings, der Werbung für Ware und die Reaktion der Kunden?

Es geht um tausend Details, von denen manchmal nur wenige entscheidend sind. Jeder möge für sich die richtige Mixtur finden. Ob man mit seinen Kunden eine Schnitzeljagd veranstalten sollte, ist fraglich. Vielleicht ist es neben den Selbstverständlichkeiten wie Professionalität und Zuverlässigkeit der Blumenstrauß, ein Begrüßungspaket mit Schlüsselanhänger, Unterlagenmappe und Gutschein für die nächste Kontrolle der Flüssigkeiten. Oder auch ein Stofftier für die Kleinen. Wer Kinder hat, weiß, wie nachhaltig das sein kann.

Jeder möge schauen, wie er aus den Fehlern der Konkurrenz lernen kann, welche positiven Anregungen er dort finden und auch mal selbst etwas Neues ausprobieren kann, denn da gibt es noch viel

Gutes für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
WE-Ticker-20200620-Google-MyBusiness-Beitragsbild

Ihre Online-Präsenz zu Coronazeiten:
Was Sie als Autohändler beachten sollten

Auch wenn der Geschäftsbetrieb wieder läuft, die Umsätze dürften wohl bei den meisten Händlern noch immer nicht auf dem Niveau wie vor der Krise sein. Was sich im Netz dennoch an den Suchbegriffen der letzten Monate abzeichnet, ist die Tatsache, dass über 50% aller Suchanfragen auf lokale und regionale Ergebnisse abzielten.

Da sich der Endkunde wieder verstärkt auf den lokalen und regionalen Markt konzentriert, empfiehlt es sich zum Beispiel mit Google MyBusiness einen gepflegten und informativen Unternehmensauftritt zu erstellen, um von potenziellen Kunden wahrgenommen zu werden.
weiterlesen...
motor-768750_1920

VW-Vorstand Brandstätter: Volkswagen wird noch lange Verbrenner produzieren

Der designierte VW-Markenchef Ralf Brandstätter hat den angekündigten Ausstieg des Konzerns aus der Verbrennertechnik relativiert. Es ist nun fraglich, ob bei VW Anfang 2030 der letzte Verbrenner vom Fließband rollt. Brandstätter ließ verlauten, dass Volkswagen noch lange Modelle mit Verbrennungsmotor anbieten wird.

Hier geht´s zum vollständigen Artikel im Kfz-Betrieb: > Brandstätter: Volkswagen wird noch lange Verbrenner produzieren
WE-Ticker-20200620-Verjährungsfrist-Beitragsbild

Eins, zwei (oder drei)?
Verjährung von Sachmängelansprüchen bei Gebrauchtfahrzeugen

Es war eine weitestgehend unbemerkte Sensationsentscheidung, als der EuGH im Jahr 2017 beschloss, eine Verkürzung der Verjährung von Sachmängelansprüchen bei gebrauchten Fahrzeugen auf 1 Jahr verstoße gegen EU-Recht und sei demnach unwirksam. Nationale Gerichte sprechen der Entscheidung trotz anfänglich gegenteiliger Prognose allerdings derzeit die Anwendbarkeit auf deutsches Recht ab. Ist die Verkürzung der Sachmängelhaftung auf ein Jahr demnach zulässig?
weiterlesen...
WE-Ticker-20200620-bundesfinanzminister-olaf-scholz

Richtiger Umgang mit der Mehrwertsteuersenkung Nachtrag zum Wochenendticker vom 06. Juni 2020

Im vorletzten Wochenendticker vom 06. Juni 2020 hatten wir über die ab 01. Juli und bis zum 31. Dezember 2020 gültige Herabsenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 % berichtet. Ausgehend von dem Grundsatz, dass es für die Anwendung des Steuersatzes auf den Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe ankommt, soll im folgenden Beitrag ein kurzer Überblick darüber verschafft werden, in welcher Konstellation der jeweilige Steuersatz Anwendung findet.
weiterlesen...

Bild: Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Termine

Oldtimer-Mercedes-W108-web

13. Deutscher Autorechtstag
28. - 29. September 2020

Auch der Deutsche Autorechtstag muss auf die Coronasituation Rücksicht nehmen. Er wird daher auf Ende September 2020 verschoben. > hier anmelden
JK-2018-Fahne-web

BVfK-Jubiläumskongress

1. Mai 2021

Der BVfK-Jubiläumskongresses konnte nicht am 2. Mai 2020 stattfinden. Der Freie Autohandel wird nun am 1. Mai 2021 tagen und feiern. > hier anmelden
allesGute